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Info zum 5. Versorgungsdialog

für die mittelfristige Entwicklung des Gesundheitswesens in Niedersachsen

Die Veranstaltung in Hannover wurde von Wolfgang Schmidt und Wulf Hein seitens des Seniorenbeirats Helmstedt besucht. Über die Probleme der Anreise mit der Bahn folgt noch ein Beitrag.

Der 5. Versorgungsdialog für die mittelfristige Entwicklung des Gesundheitswesens in Niedersachsen war hochrangig besetzt. Es wurde ein Einblick in die zukünftige Gesundheitsversorgung in Niedersachsen vermittelt. Eine zukünftige Mangelversorgung ist bereits absehbar. Dabei ist zwischen Städten und ländlichem Raum zu unterscheiden.


Für den ländlichen Raum, für den wir vom Seniorenbeirat bei dem Seminar dabei waren, sieht es besonders düster aus. Das Land Niedersachsen geht mit Lösungsansätzen zur Neuorganisation voraus. Regeln zur Vergütung im Gesundheitswesen seien jedoch Bundessache. Es wird befürchtet, dass die zukünftigen Neuregelungen den niedersächsischen Bemühungen entgegenstehen könnten.

Die Verantwortung zwischen den Vertretern der Kommune, des Landes Niedersachsen und der Bundespolitik wurden immerwieder hin und her geschoben.

Als Maßnahmen wurde vorgeschlagen, dass besonders ausgebildete Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen bestimmte Aufgaben übernehmen können, die derzeit noch von Ärzten gemacht werden. Ebenfalls wird sich eine Verbesserung der medizinischen Versorgung durch "Online-Sprechstunden“ versprochen. Doppelstrukturen zwischen klinischen und niedergelassenen Ärzten sollen vermieden werden. Zukünftig fehlende Haus-, Fachärzte und Kliniken sollen durch neue Organisationsformen mit Synergieeffekten ausgeglichen werden. Die Einrichtungen sollen so verteilt werden, dass sie auch im ländlichen Raum erreichbar sind.

Niedersachsen stellt sich vor die Gesundheitsversorgung zukünftig in RGZ -Regionale Gesundheitszentren- und RVZ -Regionale Versorgungszentren- zu organisieren. Vier dieser Einrichtungen werden mittels Subventionen des Landes Niedersachsen gerade eingerichtet. Selbst unter den referierenden Fachleuten schien die genaue Abgrenzung noch nicht klar zu sein. Es sei ein Prozess.

Die bisherige Krankenhausversorgung werde auch umgebaut, wobei der Standort eines geschlossenen Krankenhauses nicht zwingend durch ein neuartiges Zentrum der Gesundheitsversorgung ersetzt werden müsse. Diese Aussage hat uns besorgt gemacht. Gerade für ländliche Regionen werden Lösungen gebraucht, um die Versorgung in Zukunft flächendeckend sicherzustellen. Auf der einen Seite klagen Versicherte noch immer über lange Wartezeiten auf einen Termin und lange Wege zwischen den einzelnen Praxen, auf der anderen Seite ist die Versorgungsstruktur für junge Ärzt:innen häufig nicht attraktiv.

Zwar gibt es bereits seit langem das Konstrukt der MVZ -Medizinischen Versorgungszentren-. Als Grundlage für eine Bündelung unterschiedlicher medizinischer Angebote haben sich die MVZ jedoch in den meisten Fällen nicht etabliert. Für Besetzung und Leistungsangebot der RGZ sollen bundesweit einheitliche Standards durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) definiert werden.

Zitat: Hierzu gehört eine Besetzung mit mindestens vier Sitzen von Hausärzten:innen sowie bestimmte grundversorgende Fachärzte:innen wie Internist:innen, Orthopäd:innen und (konservativ tätige) Augenärzt:innen oder Psychotherapeut:innen, Auf diesem Wege kann bereits ein Großteil der Behandlungsanlässe im ambulanten Bereich abgedeckt werden. Durch eine Mindestgröße der RGZ können die Öffnungszeiten so erweitert werden, dass viele Notfälle ebenfalls dort versorgt werden können. Gleichzeitig bestehen die personellen Ressourcen, um Videosprechstunden und telemedizinische Angebote im RGZ zu etablieren und sie effizient und patient:innenorientiert mit persönlichen Kontakten zu verknüpfen. Anders als heute sollen auch andere Gesundheitsfachberufe fest in den Gesundheitszentren verankert werden wie Physiotherapeut:innen, Logopäd:innen und Hebammen. Denn gerade die leitliniengerechte Versorgung chronisch kranker Menschen geht über die reine ärztliche Behandlung hinaus. Die unterschiedlichen Angebote im RGZ werden dabei durch ein intelligentes Case Management der Krankenkassen verbunden, das vor Ort durch nicht-ärztliche Praxisassistent:innen organisiert wird.

Auch sonst spielt Delegation eine überaus wichtige Rolle: Überall dort, wo Aufgaben medizinisch vertretbar abgegeben werden können, soll dies auch geschehen, damit sich die Ärzte:innen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Gleichzeitig wird auf diese Weise die Attraktivität der Arbeit in den RGZ für alle Beteiligten erhöht. Die neuen Gesundheitszentren sind sektorenübergreifend gedacht. Nicht zwingend, aber in vielen Fällen sinnvoll ist die Anbindung eines ambulanten OP-Zentrums. Hier sollen dann auch Überwachungsbetten zur Verfügung stehen, damit kurze stationäre Aufenthalte überflüssig werden und das Ziel einer verstärkten Ambulantisierung erreicht werden kann. In diesen Einheiten, die kleinere, wirtschaftlich nicht tragfähige Krankenhäuser ersetzen sollen, können optional auch weitere Angebote wie Kurzzeitpflegeplätze entstehen, um den konkreten Bedarfen vor Ort gerecht zu werden.

Stationäre Versorgung in Krankenhäusern
Viele der 169 Krankenhäuser mit ihren rund 40.000 Betten in Niedersachsen befinden sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage, die eher schlechter als besser wird. Die Vertreterin der Kommunen mahnte an, dass die Bereitstellung der Gesundheitsversorgung die Kommunen überfordert. Deshalb seinen viele der Angebote privatisiert worden.

Das Land Niedersachsen hat trotz ausstehender Bundesregelung bereits ein Landeskrankenhausgesetz verabschiedet. Das Land soll zukünftig in acht Versorgungsregionen gegliedert werden, um eine gleichmäßige wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten. Krankenhäuser werden laut dem Beschluss künftig kategorisiert - und zwar in die drei Versorgungsstufen Grund- und Regelversorgung, Schwerpunkt-Krankenhäuser und Maximalversorger.

Unabhängig davon soll es auch die Fachkrankenhäuser geben. Zudem werde es Demenzbeauftragte geben. Sie sollen dafür sorgen, dass die besonderen Bedürfnisse von Demenzerkrankten künftig besser im Klinikalltag berücksichtigt werden. Das begrüßen wir als Seniorenbeirat ausdrücklich. Was das für unsere Helios-Klinik , dem ehemaligen Kreiskrankenhaus, bedeutet wurde konkret nicht gesagt.

Das Gesetz soll die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung beseitigen und neue Formen der Zusammenarbeit fördern. So seien regionale Gesundheitszentren vorgesehen, wo unter anderem Ärzte und Physiotherapeuten zusammenarbeiten sollen, Pflegeanbieter und Optiker. Dort, wo es kein Krankenhaus gibt, könnten diese Zentren die Gesundheitsversorgung stärken. Gerade im Flächenland Niedersachsen sei das ein wichtiger Schritt.

Regionale Gesundheitszentren - RGZ - können die Versorgung dort erhalten und verbessern, wo Unterversorgung droht. Das Konzept soll ein wichtiger Baustein sein, um bei drohendem oder akutem Ärztemangel eine flächendeckende, Sektor übergreifende Versorgung zu gewährleisten. "In einem RGZ können Akut- und Notfallversorgung sowie Leistungen der ambulanten und stationären Grundversorgung wohnortnah vorgehalten werden. Regionale Gesundheitszentren können somit dort ein passgenaues Versorgungsangebot sein, wo ein Krankenhausstandort wirtschaftlich nicht mehr betrieben werden kann.
Hauptziel ist, keine zusätzlichen Parallelangebote zu schaffen, sondern die Weiterentwicklung oder den Rückbau nicht mehr benötigter Standorte in ein RGZ zu überführen, um drohender Unterversorgung entgegenzuwirken", erläutert der Referent des Landes Niedersachsen. Es sei jedoch nicht zwingend, dass am Ort eines geschlossenen Krankenhauses ein RGZ eingerichtet werden muss. Das hat uns als Vertreter des strukturschwachen Landkreises Helmstedt sehr besorgt gemacht.

Die bisherigen medizinischen Versorgungszentren - MVZ - können nur von zugelassenen Ärzten, von zugelassenen Krankenhäusern, von Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen (nach § 126 Abs. 3 SGB V) oder von gemeinnützigen Trägern, die auf Grund von Zulassung oder Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, sowie Kommunen, also z.B. unserer Stadt Helmstedt, gegründet werden. Für Patienten hat ein MVZ den Vorteil, dass sie im Idealfall eine Versorgung "auf kürzestem Weg“ bzw. "aus einer Hand“ erhalten, ohne Überweisung und Suche nach Behandlungsterminen bei geeigneten Fachärzten.

Die jetzt geplanten regionalen Versorgungszentren - RVZ - sind eine Kombination aus einem hausärztlichen MVZ und weiteren Angeboten der Daseinsvorsorge wie zum Beispiel Tagespflege, Apotheken, Ergo-/Physiotherapie, Hebammendienste usw.

Große Vorteile verspricht man sich vom RGZ bei der Digitalisierung. Man könne insbesondere in ländlichen Bereichen eine qualitativ hochwertige Versorgung auch durch telekonsiliarische Anbindung an überregionale Zentren ermöglichen, die bei Diagnose und Therapie unterstützen. Also mehrere Fachleute diskutieren über einen erkrankten Patienten. Man verspricht sich eine optimierte Koordination, Kooperation und Kommunikation zwischen den verschiedenen an der Versorgung beteiligten Akteurinnen und Akteuren". In der Diskussion gingen die Begriffe MVZ, RGZ und RVZ noch munter durcheinander. Auf jeden Fall gibt es derzeit vier Modellversuche in Niedersachsen, die mit befristeten Subventionen betrieben werden.

Ein niedergelassener Hausarzt mahnte in der Diskussion an, dass Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden müssen. Wichtig für ihn sei, dass die Funktion des Hausarztes auch in den neuen Zentren gestärkt werden müssen. Die hausärztliche Versorgung müsse Dreh.- und Angelpunkt sein.

Ein ganz besonderer Diskussionsschwerpunkt war die Regelung der Geburtshilfe. Hier seien die gesetzlichen Anforderungen so hoch, dass kleinere Einrichtungen nicht mehr betrieben werden können. Größere Einrichtungen würden natürlich die Wege – besonders natürlich im ländlichen Raum verlängern. Eine Vertreterin der Hebammenvereinigung sagte, dass 75 Prozent der Geburten "physische“ Geburten seien. Gemeint sind natürliche Geburten, also hochmedizinische Versorgung im Regelfall nicht erforderlich sei. Am Ende waren sich die Verantwortlichen einig, dass das bei Regelungen berücksichtigt werden muss.

In den letzten 15 Jahren mussten 20 Entbindungsstationen in Niedersachsen, fast jede 2. Entbindungsstation, schließen. Statistisch werden 98 Prozent der Kinder derzeit in einer Klinik geboren. Weil immer mehr Entbindungsstationen schließen, müssen Schwangere teils weite Wege auf sich nehmen. In Zukunft könnte sich die Situation insbesondere bei Risikoschwangerschaften weiter verschärfen.

Nur am Rande besprochen wurde die verstärkte Verlagerung der Patientenkontakte auf eine Videosprechstunde. Das ist eine ärztliche Sprechstunde, die per Videochat oder Telefon durchgeführt wird. Das heißt, die Patientinnen und Patienten sind nicht in der Arztpraxis, sondern durch den Videochat mit der Ärztin oder dem Arzt verbunden. Rezepte können dann gleich als neues E-Rezept erstellt werden und mit einem Code in der Apotheke eingelöst werden.

Wir haben erfahren, dass für die örtliche Gesundheitsvorsorge die Kommunen zuständig sind. Bund und Land müssen die Rahmenbedingungen gewährleisten.

Als Fazit haben wir den Eindruck gewonnen, dass wir höllisch aufpassen müssen, dass wir im ländlichen Landkreis Helmstedt auch in Zukunft eine angemessene Gesundheitsversorgung haben. Von einer Doppelversorgung sind wir im ländlichen Raum weit entfernt. Bei wegbrechenden Angeboten muss rechtzeitig für Ersatz gesorgt werden. Derzeit bestehende und sich entwickelnde Defizite müssen aufgezeigt und behoben werden.
Ein Verantwortlicher sagte direkt, dass er einen Veränderungsdruck durch Notwendigkeiten herbeisehnt. Seit einem Beschluss zur Koordinierung der Behandlung in Krankenhäusern und im ambulanten Bereich im Jahr 1990 habe sich bisher viel zu wenig getan.

Beitrag von Wolfgang Schmidt für den Seniorenbeirat der Stadt Helmstedt

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